Mittel 7: Die Kenntnis, dass Allah auf die Gebete antwortet
Wenn man an sehr vielen Einflüsterungen (Waswas) während des Gebetes leidet, ist das Gebet noch gültig oder muss man es wiederholen? Ibn al-Qayyim, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte: „Es wurde gesagt: was sagt du über das Gebet einer Person, die dabei kein Khuschu hat? Muss sie das Gebet wiederholen? Bezüglich dessen, ob es als Lohn angerechnet wird, so wird es nicht angerechnet, außer (jene Teile), wo man konzentriert ist und die richtige Haltung an Khuschu gegenüber dem Herrn hat. Ibn Abbas sagte: ‚Ihr werdet nichts von eurem Gebet erlangen, außer die Teile, in denen ihr konzentriert wart.’
Im Musnad wird überliefert, dass der Prophet (saws) sagte:
„Eine Person bringt ein Gebet dar und nichts wird davon angerechnet, außer die Hälfte (vom Gebet), oder ein Viertel…oder ein Zehntel.“
Allah (swt) hat den Erfolg in Bezug auf das Gebet des Gottesdieners vom Khuschu abhängig gemacht, und er hat darauf hingewiesen, dass derjenige, der kein Khuschu vorweist, nicht unter den Erfolgreichen sein wird, aber wenn es als Lohn angerechnet wird, so wird er einer von den Erfolgreichen sein. Bezüglich der Angelegenheit, ob es im Sinne von weltlichen Regelungen angerechnet wird und ihn von der Wiederholung des Gebetes befreit, so ist es gemäß der Übereinstimmung der Gelehrten in Ordnung, wenn er in den meisten Teilen des Gebetes richtig Khuschu hatte.
Die Sunna Gebete und die Adhkar, die man nach dem Gebet liest, füllen den Mangel der Pflichtgebete. Im Fall dessen, dass man über die meisten Teile des Gebetes kein Khuschu oder Konzentration aufgewiesen hat, gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Fuqaha (Rechtsgelehrte).
Ibn Hamid, einer der Gefährten von Ahmad, sah die Wiederholung des Gebetes als Pflicht an. Ebenso gibt es unter den Fuqaha Differenzen in Bezug auf Khuschu im Gebet. Hierzu sind zwei Positionen der Gelehrten vorzufinden. Man kann sie beim Hanbali Madhhab und anderen finden. Diese Meinungen unterscheiden sich darin, ob es Pflicht ist, das Gebet zu wiederholen, wenn man in ihnen auf sehr viel Waswas (Einflüsterungen) gestoßen ist. Ibn Hamid sagte, dass es Pflicht ist, aber die Mehrheit der Fuqaha teilen nicht diese Meinung. Sie nehmen jene Tatsache als Beweis, dass der Prophet (saws) denen, die das Gebet durcheinandergebracht haben, Sadschda al-Sahw (zwei Niederwerfungen des Vergessens) befahl; er sagte nicht, dass man das Gebet wiederholen muss, obwohl er erzählte: „Der Schaitan kommt zu einem von euch, wenn ihr betet, und er sagt: ‚Erinnere dich an das und das, erinnere dich an das und das.’ Über etwas, was er vergessen hatte, bis er ihn in dem Ausmaß irreführt, dass er nicht
mehr weiß, wie viel er gebetet hat.“ Es gibt keinen Disput bezüglich der Tatsache, dass es für das Gebet keinen Lohn gibt, außer für jene Teile, in denen man ein Gegenwärtigkeit des Verstandes aufgewiesen hat, da der Prophet (saws) sagte: „„Eine Person bringt ein Gebet dar und nichts wird davon angerechnet, außer die Hälfte (vom Gebet), oder ein Viertel…oder ein Zehntel.“
Ibn Abbas sagte: „Ihr werdet nichts von eurem Gebet erlangen, außer die Teile, in denen ihr konzentriert wart.“ Somit ist das Gebet nicht korrekt, wenn man es aus der Perspektive betrachtet, dieses in Perfektion zu leisten, aber man kann es als gültig betrachten, in dem Sinne, dass uns nicht befohlen wurde, das Gebet zu wiederholen. (Madaridsch al-Salikin, 1/112).
Es wurde in al-Sahih überliefert, dass der Prophet (saws) sagte: „Wenn der Mu’aththin den Adhan aufsagt, rennt der Schaitan blähend weg, damit er den Adhan nicht hört. Nach Beendigung des Adhan kehrt er wieder zurück. Wenn das Gebet beginnt, rennt er weg, aber nachdem es in Gange ist, kommt er wieder zurück, bis er zwischen dem Mann und seinem Geist tritt und sagt: ‚Erinnere dich an das und das, erinnere dich an das und das.’ (Dinge), die er vergessen hatte, bis er nicht mehr weiß, wie viel er gebetet hat. Falls einer von euch dies so erfährt, soll er zwei Niederwerfungen des Vergessens machen (Sadschda al-Sahw), während er sitzt.“ Sie sagten (die Fuqaha, d.Ü.): Der Prophet (saws) befahl ihm mit Bezug auf das Gebet, in dem der Schaitan ihn vergessen ließ, wie viel er gebetet hatte, die zwei Niederwerfungen zu vollziehen. Er befahl nicht, das Gebet zu wiederholen. Falls das Gebet ungültig gewesen wäre, so wie sie es behaupten, so hätte er ihn dazu angewiesen, das Gebet zu wiederholen. Sie sagten: Dies ist der Grund für die zwei Niederwerfungen – um den Schaitan für seine einflüsternden Gedanken zu verärgern, die er einer Person eingibt und sich zwischen ihr und ihrem Geist während des Gebetes stellt. Daher werden diese beiden Niederwerfungen auch al-Murghimatain (die zwei Verärgernden) genannt. (Madaridsch al-Salikin, 1/528-530).
Wenn man sagt, das Gebet muss wiederholt werden, um den Nutzen und die Belohnung zu erlangen, so liegt dies im Bereich des Einzelnen. Falls er diesen Nutzen erreichen will, so kann er dies tun, und wenn er dies weglassen will, so kann er dies dementsprechend tun. Wenn man sagt, dass wir die Leute zur Wiederholung des Gebetes zwingen und sie bestrafen, falls sie es nicht tun…, so ist dies nicht richtig. Dies ist die richtigere Ansicht von beiden Positionen. Und Allah (swt) weiß am besten.