Das Unterlassen des Gebets
Das Salah ist Pflicht (Wağib). Beweise dafür finden wir im Qur’an, in der Sunnah und im ‚Iğma‘.
Allah sagt:
إِنَّ ٱلصَّلَوٰةَ كَانَتْ عَلَى ٱلْمُؤْمِنِينَ كِتَـٰبًۭا مَّوْقُوتًۭا
„Das Salah ist den Gläubigen zu festgesetzten Zeiten vorgeschrieben.“ (4:103)وَمَا أُمِرُوا إِلَّا لِيَعْبُدُوا اللَّهَ مُخْلِصِينَ لَهُ الدِّينَ حُنَفَاءَ وَيُقِيمُوا الصَّلَوَةَ
„Ihnen wurde nichts angeordnet, als dass sie Allah alleine anbeten sollen und Ihm gegenüber in der Religion aufrichtig sein sollen und das Gebet verrichten sollen […]“ (98:5)قُل لِعِبَادِيَ الَّذِينَ ءَامَنُوا يُقِيمُوا الصَّلَوةَ
„Sprich zu meinen Dienern, die glauben, dass sie das Gebet verrichten sollen […]“ (14:31)
Auch die Aufforderung an die für die Erziehung Verantwortlichen, ein Kind ab dem siebten Lebensjahr an das Gebet zu gewöhnen, weist auf die hohe Stellung des Salah hin.
Die Pflicht zum Salah zu leugnen
Wer die Pflicht, zu beten, leugnet, obwohl er weiß, dass Allah das Gebet auferlegt hat, ist Kafir (Ungläubiger). Wenn jemand allerdings erst kürzlich den ‚Islām angenommen hat und aus Unwissenheit leugnet, so ist dies einer der Fälle, in welchen man dafür entschuldigt ist. Dieses Urteil gilt auch für die Ablehnung anderer Bestandteile der Religion, über die es keinen Zweifel gibt, wie die Pflicht des Ṣiyam (Fasten), der Ḥağğ (Pilgerfahrt) u. a.
Für wen ist das Salah Pflicht?
Die fünf Gebete sind für jeden Muslim Pflicht, der „mukallaf“ (schuldfähig) ist. Mukallaf bedeutet, dass die Person bālig (islamisch erwachsen) und ‚aqil (geistig gesund) ist.
Frauen sind während der Menstruation und im Wochenbett von der Pflicht entbunden, sie dürfen dann kein Salah verrichten und die verpassten Gebete auch nicht nachholen.
Bedeutung von balig, ‚aqil und mukallaf
„Balig“ zu sein bedeutet, dass eine Person islamisch gesehen volljährig ist. Sobald eines der folgenden Merkmale in Erscheinung tritt, sei es beim Jungen oder beim Mädchen, so ist der „Bulug“ (Vollreife) erreicht:
- Wuchs der Schamhaare. (Die Bart- und Achselhaare hingegen sind nach korrekter Ansicht irrelevant)
- Ejakulation, ob im Schlaf oder Wachzustand.
- Erreichen des 15. Lebensjahres.“
Regelblutung bei dem Mädchen
Ein einziges Merkmal reicht aus, damit die Vollreife erreicht ist und das Gebet somit obligatorisch wird.
,,’Aqil“ bedeutet, dass die Person im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist.
Auch die physische Möglichkeit, eine Handlung durchzuführen ist eine Bedingung dafür, mukallaf zu sein. Das bedeutet: Auch, wenn eine Person balig und ‚aqil ist, ist sie dennoch von der Pflichterfüllung befreit, wenn sie dazu körperlich nicht imstande ist.
Beispiel: Ein Mukallaf ist von der Pflicht zum Fasten entbunden, wenn er dazu aufgrund einer Krankheit nicht imstande ist.
Von zwei Personen ist das Gebet grundsätzlich ungültig: dasjenige eines Geisteskranken und dasjenige eines Ungläubigen. Das Salah des Geisteskranken gilt deshalb nicht, weil der Gesandte Allahs (Frieden und Segen auf ihm) sagte:
رُفِعَ الْقَلَمُ عَنْ ثَلاثَةٍ عَنْ النَّائِمِ حَتَّى يَسْتَيْقِظَ وَعَنْ الْمُبْتَلَى حَتَّى يَبْرَأ وَعَنْ الصَّبِيِّ حَتَّى يَكْبُرَ
„Der Stift ist bei Dreien hochgehoben: beim Schlafenden, bis er aufwacht, beim Geisteskranken bis er wieder gesund wird, und bei einem Kleinkind, bis es groß wird.“
Auch wer seinen Verstand durch Berauschendes, wie Alkohol, verloren hat, muss seine Gebete nachholen, unabhängig davon, ob er dafür entschuldigt war oder nicht.
Jeder, der betet, gilt gesetzlich als Muslim, denn wir wissen nicht, was in seinem Herzen ist. Keiner hat das Recht, jemanden, der seine Gebete verrichtet, als „Munafiq“ (Heuchler) zu bezeichnen.
Ab welchem Alter man beten sollte
Kinder können von einen auf den anderen Moment mukallaf werden und sollten deshalb schon früh an das Gebet gewöhnt sein. Wenn sich beispielweise am Ende eines Gebetes mukallaf werden, muss es in der Lage sein das Gebet auch verrichten zu können, da es dazu verpflichtet ist. Daher soll man sein Kind ab dem 7. Lebensjahr an das Gebet gewöhnen.
Es ist haram, das Salah nach Ende seiner Zeit zu verrichten
Wer unentschuldigt ein Gebet nach Ende dessen vorgeschriebener Zeit verrichtet, hat eine Sünde begangen. Selbst in Zeiten von Krankheit und Furcht darf man sein Gebet nicht vernachlässigen, sondern hat es in der Form, wie es noch möglich ist, zu verrichten. Allah sagt:
فَإِنْ خِفْتُمْ فَرِجَالاً أَوْ رُكْبَانًا
„Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten.“ (2:239)
Wann es erlaubt ist, ein Salah hinauszuschieben
Unter bestimmten Umständen, wie der Reise (näheres in anderen Kapiteln).
Wenn man mit der Vorbedingung des Gebetes beschäftigt ist. Beispielweise wacht man kurz vor Sonnenaufgang auf, befindet sich jedoch im Zustand der großen Unreinheit. Er soll zuerst die große Gebetswaschung vollziehen, selbst wenn die Gebetszeit verstreicht.
Das Urteil über das Unterlassen des Gebetes aus Bequemlichkeit
Wie lautet das Urteil über einen Muslim, der seine Pflichtgebete unterlässt oder sie nur teilweise verrichtet?
Wenn ein Muslim einen Teil seiner Gebete verrichtet, gilt er gemäß der zutreffenderen Ansicht noch als Muslim. Jemand, der seine fünf Pflichtgebete unterlässt, ist nach richtigerer Ansicht Kafir, denn der Prophet (Frieden und Segen auf ihm) sagte:
إِنَّ بَيْنَ الرَّجُلِ وَبَيْنَ الشِّرْكِ وَالْكُفْرِ تَرْكَ الصَّلَاةِ
„Zwischen dem Menschen und dem Kufr steht (nur) die Unterlassung des Salah„
Wenn also jemand einen Teil der fünf Pflichtgebete verrichtet, können wir nicht sagen, dass der Hadith ihn miteinschließt. Des Weiteren sagte er (Frieden und Segen auf ihm):
الْعَهْدُ الَّذِي بَيْنَنَا وَبَيْنَهُمْ الصَّلَاةُ فَمَنْ تَرَكَهَا فَقَدْ كَفَرَ
„Der Unterschied zwischen uns (den Muslimen) und ihnen (den Ungläubigen) ist das Salah. Wer es also unterlässt, ist ungläubig.“
Gemeint ist: Der Vertag zwischen Allah und den Muslimen beinhaltet das Gebet. Wer es unterlässt, bricht den Vertrag.
Manche Gelehrte stellen dafür, jemanden für das Unterlassen des Gebetes aus dem ‚Islam auszuschließen, als Bedingung, dass der ‚Imam der Muslime oder sein Vertreter ihn zum Gebet auffordern und er auf der Unterlassung beharrt. Denn erst, wenn man auch nicht beabsichtigt, ein Salah nachzuholen, hat man es wirklich unterlassen. Die Einhaltung dieser Bedingung ist auch notwendig, um festzustellen, ob es vielleicht nicht doch einen vertretbaren Grund für die Unterlassung des Gebetes gibt. Und dies kann der ‚Imam bzw. sein Vertreter am besten feststellen. Außerdem ordnete der Gesandte Allahs den Muslimen an, auch hinter Imamen zu beten, die das Gebet über die vorgesehene Zeit hinaus verschieben. Wären sie dadurch keine Muslime mehr, dürfte man nicht hinter ihnen beten.
Scheich al-‚Islam Ibn Taymiyyah sagte: „Wer hingegen nicht (vom ‚Imam bzw. seinem Vertreter) aufgefordert wurde und sich danach auch nicht weigerte, gilt in keiner Hinsicht als Abtrünniger. Deshalb ist kein einziger Fall bekannt, in dem jemandem, der das Gebet unterließ, (nach seinem Tod) die Waschung verweigert wurde, oder dass nicht für ihn gebetet wurde. Nie wurde aus diesem Grund jemand nicht unter den Muslimen begraben, und ebenso wenig wurde jemals jemandes Erben deswegen das Erbe abgesprochen oder gar jemandes Blut vergossen, obwohl es in jeder Epoche viele Menschen gibt, die das Gebet unterlassen. Die ‚Ummah einigt sich aber niemals auf einen (möglichen) Irrtum. Manche unserer Gefährten haben die Hoffnung erweckenden Hadithe auf solche Leute bezogen.