Die Absicht
Eine Bedingung für die Korrektheit eines Gottesdienstes ist die Absicht:
حَدَّثَنَا الْحُمَيْدِيُّ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ الزُّبَيْرِ، قَالَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، قَالَ حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ الأَنْصَارِيُّ، قَالَ أَخْبَرَنِي مُحَمَّدُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ التَّيْمِيُّ، أَنَّهُ سَمِعَ عَلْقَمَةَ بْنَ وَقَّاصٍ اللَّيْثِيَّ، يَقُولُ سَمِعْتُ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ ـ رضى الله عنه ـ عَلَى الْمِنْبَرِ قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ „ إِنَّمَا الأَعْمَالُ بِالنِّيَّاتِ، وَإِنَّمَا لِكُلِّ امْرِئٍ مَا نَوَى، فَمَنْ كَانَتْ هِجْرَتُهُ إِلَى دُنْيَا يُصِيبُهَا أَوْ إِلَى امْرَأَةٍ يَنْكِحُهَا فَهِجْرَتُهُ إِلَى مَا هَاجَرَ إِلَيْهِ “.
„Umar ibn al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, überlieferte: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: ‚Der Lohn für die Taten hängt von den Absichten ab, und jeder wird den Lohn für das bekommen, was er beabsichtigt hat. Wer also auswandert, um weltliche Vorteile zu erlangen oder um eine Frau zu heiraten, der wird für das auswandern, wofür er ausgewandert ist.’“
Tauban berichtet, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen auf ihm) sagte:
وَاعْلَمُوا أَنَّ خَيْرَ أَعْمَالِكُم الصَّلَاةَ
„[…] Wisset, dass die beste eurer Taten das Salah ist.“
Wenn man also ein Pflichtgebet beabsichtigt, ist es ein Pflichtgebet, wenn man ein freiwilliges Gebet beabsichtigt, ist es ein freiwilliges. Wer zur Zuhr-Zeit vier Rak’ah verrichtet, ohne das Zuhr-Gebet beabsichtigt zu haben, der muss es wiederholen usw.
Der Gläubige muss bei jedem der fünf Pflichtgebete genau dasjenige Salah beabsichtigen, das er verrichten will. Auch bei den freiwilligen Gebeten gilt zum Teil dasselbe: Die freiwillige Gebete sind von zweierlei Art: bestimmte (muqayyad) und unbestimmte (mutlaq). Unter „unbestimmt“ versteht man freiwillige Gebete, durch die man sich einfach Allah nähern möchte, ohne ein bestimmtes Gebet zu beabsichtigen. Beispiel: Jemand möchte spontan zwei Rak’ah für Allah verrichten. Bei dieser Art von freiwilligen Gebeten braucht keine spezielle Absicht gefasst zu werden.
„Bestimmte“ Nafilah-Gebete hingegen sind z. B. das Duha-Gebet, die Ratibah-Gebete vor und nach den Pflicht-Gebeten usw. Bei dieser Art von freiwilligen Gebeten braucht man eine spezielle Absicht, denn dadurch unterscheiden sie sich ja von den vorigen.
Wenn man ein Pflicht-Gebet verrichtet, muss man nicht gesondert beabsichtigen, eine Pflicht zu erledigen, sondern es reicht aus, wenn man das Fajr-, Zuhr-, ‚Asr-Gebet usw. beabsichtigt. Wenn man die Pflicht beabsichtigen müsste, würde es weitergehen: Ist es ein rechtzeitiges Gebet (‚Ada‘) oder holt man es nach (Qada‘)? Wie viele Rak’ah? Hinter einem ‚Imam oder allein?
Alles, was zu Nichtigem führt, ist ebenso nichtig. Wenn man also z. B. meint, die Sonne sei noch nicht aufgegangen und deshalb das Fajr- Gebet verrichtet, sich aber nachher herausstellt, dass die Sonne bereits aufgegangen war, braucht man das Gebet nicht nachholen
Wann wird die Absicht gefasst?
Die Absicht selbst wird spätestens beim ersten Takbir (arab.: Takbiratul-‚Iḥrām) gefasst. Am besten ist es, die Absicht so kurz wie möglich vor dem Takbir zu fassen. Ansonsten sagen manche Gelehrte, dass schon die bloße Tatsache, dass man sein Haus verlässt um in der Moschee zu beten, ausreicht. Die Absicht muss allerdings nach Eintreffen der Gebetszeit erfolgen. Absicht ist mit Wissen verbunden. Wenn ein Mensch weiß, was er tut, dann hat er offensichtlich eine Absicht gebildet. Wenn er weiß, was er tun will, kann man sich nicht vorstellen, dass er keine Absicht gebildet hat.
Die Absicht leise oder laut sprechen?
Für das Gebet wird die Absicht nicht laut ausgesprochen.
Die Absicht fassen, ein Gebet abzubrechen
Nachdem man nun die richtige Absicht gefasst und mit dem Gebet begonnen hat, kann es sein, dass man während des Gebetes beabsichtigt es zu beenden. Sobald man dies tut, ist das zuvor beabsichtigte Gebet ungültig geworden.
Beispiel hierfür ist, wenn man mitten im beabsichtigen Pflichtgebet die Absicht ändert und ein freiwilliges verrichten will. Dadurch wird das Pflichtgebet ungültig. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch das freiwillige Gebet ungültig ist, z. B. bei jemandem, der seine Absicht von etwas abhängig macht.
Beispiel: Eine Mutter beginnt ihr Pflichtgebet und sagt sich: ,,Sobald mein Kind schreit, beende ich mein Gebet.“ So eine Absicht führt dazu, dass das Pflichtgebet zu einem freiwilligen Gebet wird.
Ein anderes Beispiel ist, wenn man bezüglich der Absicht schwankt und sich z. B. nicht sicher ist, ob man weiterbeten soll. Dadurch wird das Gebet fasid.
Zweifel (Šakk) hinsichtlich der Absicht
Sollte man sich während eines Salah nicht sicher sein, ob man die Absicht gefasst hat, muss man das Gebet neu beginnen.
Von dieser Regel ausgenommen ist eine Person, die es ständig mit Einflüsterungen (Waswasa) zu tun hat, so dass diese Thematik für sie schon eine Plage geworden ist. Der Satan flüstert ihr immer wieder ein, dass sie die Absicht nicht gefasst hat. Dies kann dazu führen, dass Betroffene ihr Gebet mehrfach wiederholen. Wer so etwas bemerkt, betet einfach weiter und schenkt dem Zweifel keine Aufmerksamkeit.
Ein ähnlicher Fall eines solchen Zweifels ist die Unsicherheit, ob das Gebet abzubrechen ist oder nicht. Beispiel: Jemand wird im Salah gerufen und fragt sich in Gedanken, ob er weiterbeten soll oder nicht. Manche Gelehrte bezeichnen ein solches Gebet als fasid. Die richtigere Ansicht ist allerdings aufgrund der folgenden Überlieferung, dass das Gebet sahih bleibt:
عَنْ عَبْدِ اللَّهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ، قَالَ: «صَلَّيْتُ مَعَ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَيْلَةً، فَلَمْ يَزَلْ قَائِمًا حَتَّى هَمَمْتُ بِأَمْرِ سَوْءٍ»، قُلْنَا: وَمَا هَمَمْتَ؟ قَالَ: هَمَمْتُ أَنْ اقْعُدَ وَ اذرَ النَّبِي صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ
‚Abdullah (Ibn Mas’ud) sagte: „Als ich einmal mit dem Propheten nachts betete, stand er so lange, bis ich schon vorhatte, etwas übles zu begehen!“ Wir fragten: ,,Was hattest du vor?“ Er antwortete: „Ich hatte vor, mich hinzusetzen und den Propheten (allein weiterbeten) zu lassen.“
Offenbar ging ‚Abdullah Ibn Mas’ud nicht davon aus, dass sein Gebet durch dieses Vorhaben ungültig geworden war.
Die Absicht ändern und statt eines Pflichtgebets ein freiwilliges verrichten und umgekehrt
Die allermeisten Gelehrten erlauben es, die Absicht während eines Pflichtgebets zu ändern und stattdessen ein freiwilliges verrichten, solange genügend Zeit bleibt, das entsprechende Pflichtgebet danach zu verrichten und sofern man sich nicht in einem Gemeinschaftsgebet befindet.
Das Umgekehrte wird von niemandem erlaubt, denn das Pflichtgebet, das Allah uns auferlegt, beginnt mit dem Takbir, endet mit dem Taslim und kann deshalb nicht mittendrin begonnen werden. Ebenso ist es nicht gestattet, von einem unbestimmten (mutlaq) Nafilah-Gebet zu einem bestimmten (muqayyad) zu wechseln. Beginnt man also, einfach so ohne besonderen Grund zwei Rak’ah für Allah zu beten, kann man nicht während des Gebetes die Absicht ändern und es z. B. in die zwei Rak’ah vor dem Fağr-Gebet umwandeln.
Von einem Pflichtgebet zu einem anderen
Man kann auch nicht von einem Pflichtgebet zu einem anderen wechseln. Wechselt man die Absicht vom Zuhr- zum ‚Asr-Gebet, sind beide Gebete als Pflichtgebete ungültig, denn man muss die Absicht für das ‚Asr-Gebet schon beim ersten Takbir gehabt haben. Das Gebet wird auf diese Weise automatisch zu einem freiwilligen. Merkt man im Gebet das man die Absicht für das falsche Gebet genommen hat, wird das Gebet ungültig.
Von einem bestimmten Freiwilligengebet zu einem anderen bestimmten Freiwilligengebet
Man kann auch nicht von einem bestimmten freiwilligen Gebet (Muqayyad-Nafilah) zu einem anderen bestimmten freiwilligen Gebet wechseln. Beispiel: Wenn jemand vormittags sein Nachtgebet nachholt, darf er nicht mittendrin die Absicht ändern und ein Duha-Gebet verrichten.