Die Gebetsrichtung
Allah sagt in Bezug auf die Gebetsrichtung:
وَمِنْ حَيْثُ خَرَجْتَ فَوَلِ وَجْهَكَ شَطْرَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ وَإِنَّهُ لَلْحَقُّ مِن رَّبِّكَ وَمَااللَّهُ بِغَافِلٍ عَمَّا تَعْمَلُونَ
„Und von wo du auch herkommst, wende dein Gesicht in Richtung der Heiligen Moschee; denn dies ist gewiss die Wahrheit von deinem Herrn. Und Allah ist dessen nicht achtlos, was ihr tut.“ (2:149)
In der Sunnah heißt es im von ‚Abu Hurayrah überlieferten Hadith:
إِذَا قُمْتَ إِلَى الصَّلَاةِ فَأَسْبِغْ الْوُضُوءَ ثُمَّ اسْتَقْبِل الْقِبْلَةَ فَكَبِّرْ
„Wenn du dich zum Gebet aufstellen willst, dann vollziehe den Wudu‘ ausführlich. Dann wende dich in Richtung Qiblah und sprich den Takbir.“
In beiden Belegen handelt es sich um eine Aufforderung, und eine Aufforderung ist grundsätzlich verpflichtend. Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass man sich in Richtung Qiblah wenden muss, es sei denn, man hat eine rechtmäßige Entschuldigung. Betet man grundlos in eine andere Richtung, ist das Gebet ungültig, gleich, ob es ein freiwilliges oder ein Pflichtgebet ist.
Unmöglichkeit, sich zur Qiblah zu wenden
Eine Ausnahme stellt es dar, wenn es jemandem nicht möglich ist, sich in Richtung Qiblah zu wenden, denn Allah sagt:
لَا يُكَلِّفُ اللَّهُ نَفْسًا إِلَّا وُسْعَهَا
Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag.“ (2:286)
Wenn jemand also so angebunden oder gefesselt ist, dass er sich nicht in Richtung Qiblah wenden kann, oder er um sein Leben fürchtet, entfällt diese Gebetsbedingung.
Freiwillige Gebete auf der Reise
Ein Reisender darf unterwegs auf seinem Transportmittel ein freiwilliges Gebet verrichten, ohne sich dabei in Richtung Qiblah wenden zu müssen. Zu Beginn jedes Gebetes muss man sich aber, wenn möglich, kurz in Richtung Qiblah wenden. Sollte dies nur sehr schwer oder gar nicht möglich sein, wie heutzutage manchmal im Auto, Flugzeug, Zug, auf dem Schiff, dann entfällt diese Vorschrift.
عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُصَلِّي عَلَى رَاحِلَتِهِ حَيْثُ تَوَجَّهَتْ فَإِذَا أَرَادَ الْفَرِيضَةَ نَزَلَ فَاسْتَقْبَلَ الْقِبْلَة
Gabir Ibn ‚Abdillah sagte: „Der Gesandte Allahs hat immer auf seinem Reittier gebetet, egal in welche Richtung es sich wandte. Wenn er aber ein Pflichtgebet verrichten wollte, stieg er ab und wandte sich in Richtung Qiblah.“
عَنْ أَنَسُ بْنُ مَالِكِ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ إِذَا سَافَرَ فَأَرَادَأَنْ يَتَطَوَّعَ اسْتَقْبَلَ بِنَاقَتِهِ الْقِبْلَةَ فَكَبَّرَ ثُمَّ صَلَّى حَيْثُ وَجْهَهُ رِكَابُهُ
‚Anas Ibn Malik berichtet, dass sich der Gesandte Allāhs auf der Reise mit seinem Kamel zuerst in Richtung Qiblah wandte, danach den Takbir sprach und dann in die Richtung betete, in der sein Reittier sich wandte. (Dies machte er) wenn er freiwillige Gebete verrichten wollte.
Im Flugzeug
Auch im Flugzeug muss man sich in Richtung Qiblah wenden. Das Pflichtgebet darf ohne Entschuldigung nur im Stehen verrichtet werden. Daher ist bei Flügen auch auszuschließen, dass man stehend beten kann, um sitzend beten zu dürfen.
Die Qiblah richtig anpeilen
Als Betender befindet man sich entweder:
- In der Heiligen Moschee von Makkah (arab.: al-Masğid al- Ḥaram). Hier muss man sich direkt der Ka’bah zuwenden. Kleinste Abweichungen führen zur Ungültigkeit des Gebets.
- Innerhalb der Heiligen Zone, aber außerhalb der Moschee. Hier genügt es, sich der heiligen Moschee zuzuwenden.
- Außerhalb der Heiligen Zone. Hier reicht es aus, die heilige Moschee grob anzupeilen.
Wie findet man die Richtung zur Qiblah?
- Man kennt die Richtung
- Man fragt eine rechtschaffene und diesbezüglich vertrauenswürdige Person
- Fragt man einen Frevler, muss man sich zusätzlich vergewissern
- Orientierung an der Position der Gebetsnischen in den Moscheen
- Auch an der Sonne kann man sich orientieren. Hat man z. B. das Morgengebet verpasst und wacht kurz nach Sonnenaufgang auf, weiß man, wo Westen ist und kann sich dementsprechend orientieren
- Dasselbe gilt für den Mond, wenn man die Phasen kennt. Sieht man den Neumond in der ersten Nacht des Mondmonats, dann weiß man, dass dort Westen ist
- Sollte man einmal keine klaren Zeichen haben, gibt man sich Mühe, die Richtung so gut wie möglich herauszufinden.
Sollten zwei Leute bei ihrem iğtihad zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist es erlaubt, dass die eine Person hinter der anderen betet, auch wenn man eine andere Meinung hat.
Ohne Mühe in die falsche Richtung beten
Wenn man gebetet hat, ohne sich bemüht zu haben, die Qiblah herauszufinden und ohne jemandem folgen zu können, der diese Möglichkeit hatte, muss man sein Gebet wiederholen, falls sich herausstellt, dass man in die falsche Richtung gebetet hat. In einem solchen Fall hat man seine Gebete nachzuholen, selbst wenn es sich um Gebete eines ganzen Monats handelt.
Die Qiblah aus Versehen verfehlen
Hat man die Möglichkeit die Qiblah durch fragen herauszufinden, dann muss man danach handeln und darf keine eigene Schätzung machen. Hatte man nicht die Möglichkeit zu fragen, hat sich Mühe gegeben und abgeschätzt und es stellt sich dennoch heraus, dass man in die falsche Richtung gebetet hat, ist das Gebet trotzdem gültig. Merkt man im Gebet, dass man falsch ausgerichtet ist, korrigiert man die Richtung.