Die Niederwerfungen der Vergesslichkeit (Sujud As-Sahw)
Es handelt sich hierbei um zwei Niederwerfungen (Sağdah), die man am Ende des Ṣalah, vor oder nach dem Salam (Taslim), verrichtet, weil man (wahrscheinlich) einen Fehler gemacht hat. Die Regeln über die Sahw-Niederwerfungen gelten sowohl für die Pflichtgebete und die freiwilligen Gebete, jedoch nicht für Totengebete, weil darin keine Niederwerfungen existieren.
Weshalb Vollzieht Man Die Sahw-Niederwerfungen?
Es gibt drei Situationen, in denen man die Sahw-Niederwerfungen verrichtet:
- Bei Hinzufügungen
- Auslassungen
- Unsicherheit (Zweifel)
Lässt man eine Handlung absichtlich aus, macht man dafür keine Sahw-Niederwerfungen, denn wenn es eine Wağib- oder Rukn- Handlung war, ist dadurch das Salah ungültig.
Urteil
Sowohl bei Auslassungen wie auch bei Hinzufügungen sind die Sahw-Niederwerfungen Wağib.
عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا شَكٌّ أَحَدُكُمْ فِي صَلَاتِهِ فَلْيُلْقِ الشَّكّ وَلْيَبْنِ عَلَى الْيَقِينِ فَإِذَا اسْتَيْقَنَ التَمَامَ سَجَدَ سَجْدَتَيْنِ فَإِنْ كَانَتْ صَلَاتُهُ تَامَّةً كَانَتْ الرَّكْعَةُ نَافِلَةً وَالسَّجْدَتَانِ وَإِنْ كَانَتْ نَاقِصَةً كَانَتْ الرُّكْعَةُ تَمَامًا لِصَلَاتِهِ وَكَانَتْ السَّجْدَتَانِ مُرْغِمَتَيْ الشَّيْطَان
Abu Sa’id al-Hudriyy berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn jemand von euch im Gebet Zweifel bekommt, soll er sie nicht beachten, sondern auf Gewissheit aufbauen. Wenn man nun auf Gewissheit aufbaut (und noch eine Rak’ah hinzufügt), verrichtet man (im Anschluss) zwei Niederwerfungen. Wenn das Gebet dann (eigentlich schon) vollständig war, waren die Rak’ah und die beiden Niederwerfungen freiwillig. Wenn das Gebet aber unvollständig war, so war die eine Rak’ah zur Vervollständigung und die beiden Niederwerfungen waren für den Satan eine Erniedrigung.“
Außerdem sind die Sahw-Niederwerfungen eine Barmherzigkeit Allahs. Man stelle sich vor, man müsste bei jedem Fehler das Gebet wiederholen.
ART UND WEISE
Erinnert man sich z. B. nach dem Salah daran, eine Wağib-Handlung ausgelassen zu haben, wendet man sich in Richtung Qiblah und verrichtet die Sahw-Niederwerfungen. Man spricht den Takbir, wirft sich nieder, spricht im Suğūd, was man sonst auch immer sagt. Dann spricht man, während man sich zum Sitzen aufrichtet, den Takbir, beim Sitzen sagt man nichts, da diesbezüglich nichts überliefert wurde. Dann spricht man den Takbir und wirft sich ein zweites Mal nieder, wie beim ersten Mal, dann spricht man den Takbir erneut und setzt sich hin und spricht daraufhin den Taslim nach links und rechts.
BIS WANN MAN SIE NOCH VERRICHTET
Man verrichtet die Sahw-Niederwerfungen, solange man noch in der Moschee ist. Denn als der Prophet im Hadith von Abu Hurayrah aufstand und wieder zum Gebetsplatz zurückkehrte, befand er sich noch innerhalb der Moschee, also innerhalb des Raumes, in dem er betete.
Sollte man sich allerdings erst erinnern, wenn man die Moschee bzw. den Gebetsplatz verlassen hat, entfallen diese beiden Sahw- Niederwerfungen und das Gebet bleibt gültig. Sollte man inzwischen ein freiwilliges Ṣalah begonnen haben, unterbricht man dieses und vollzieht zuerst Niederwerfungen, da diese mit dem Pflicht-Salah zusammenhängen und dieses gesetzlich gesehen noch nicht ordnungsgemäß beendet wurde.
TAŠAHHUD NACH DEN SAHW-NIEDERWERFUNGEN
Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass man den Tašahhud, wenn die Sahw-Niederwerfungen nach dem Taslim stattfinden, auch nicht spricht.
UNTERSCHIEDE ZWISCHEN IMAM, MA’MUM UND MUNFARID
(Imam betet im Gemeinschaftsgebet vor. Ma’mun betet im Gemeinschaftsgebet hinter dem Imam. Der Munfarid betet das Gebet alleine)
Grundsätzlich gilt für alle dasselbe. Eine Ausnahme bildet nur der Ma’mum, der hinter dem Imam versehentlich eine Wağib-Handlung weggelassen oder einen Rukn zu viel gemacht hat. In diesem Fall entfallen die Sahw-Niederwerfungen für den Ma’mum, denn ‚Abu Hurayrah berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte:
الْإِمَامُ ضَامِنٌ
„Der Imam ist ein Garant.“
Sollte der Ma’mum allerdings eine Rak’ah vom Gemeinschaftsgebet verpasst haben und während des Nachholens etwas tun, aufgrund dessen er die Sahw-Niederwerfungen verrichten muss, dann muss er dies tun, weil er beim Nachholen gewissermaßen Munfarid wurde.
HINZUFÜGUNGEN
Wenn man im Salah versehentlich einen Rukn oder sogar eine ganze Rak’ah zu viel gemacht hat und dies erst hinterher bemerkt, vollzieht man die Sahw-Niederwerfungen nach dem Salam.
Wer jedoch zu einer zusätzlichen Rak’ah aufsteht, zum Beispiel zu einer dritten Rak’ah im Fajr-Gebet, und dies während dieser dritten Rak’ah bemerkt, muss sich sofort zum Tašahhud hinsetzen und die Sahw-Niederwerfungen nach dem Salam machen. Wenn man sich zum Tašahhud hinsetzt, spricht man auch keinen Takbir, denn diesen hat man ja schon gesagt, als man zur dritten Rak’ah aufstand.
Die Situation der Ma‘mum, wenn der Imam eine Rak‘ah zu viel betet
Wenn der Imam beispielsweise im Asr-Gebet zu einer fünften Rak’ah aufsteht, kann man die Ma’mum in drei Kategorien aufteilen:
- Diejenigen, deren Gebet vollständig ist und die wissen, dass der Imam eine überflüssige Rak’ah verrichtet.Diese Ma’mum weisen den Imam darauf hin, bleiben im Tašahhud sitzen, und falls der Imam nicht reagiert, sprechen sie so lange Du’a, bis der Imam seine zusätzliche Rak’ah beendet. Danach beendet auch dieser Teil der Ma’mum ihr Gebet. Wer in diesem Fall mit dem Imam aufsteht, wissend, dass diese Rak’ah zu viel ist, dessen Salah ist ungültig. Eine Ausnahme ist, wenn der Imam gelehrt ist und den Ma’mum in einem Salah, indem leise gelesen wird, ein Zeichen gibt, aufzustehen. Denn in diesem Fall kann es sein, dass der Imam eine Rak’ah nachholt, weil er zuvor in einer Rak’ah die Fatihah nicht gelesen hat. In diesem Fall müssen die Ma’mum mit ihm aufstehen.
- Diejenigen, die nicht bemerken, dass der Imam eine zusätzliche Rak’ah verrichtet. Sie beten mit dem Imam mit, bis ihnen die Situation klar wird. Fällt einem von ihnen später auf, dass es eine Rak’ah zu viel war, ist sein Gebet trotzdem gültig, denn es war ihm ja genauso wenig bewusst wie dem Imam.
- Diejenigen, die noch mindestens eine Rak’ah nachholen müssen, weil ihr Gebet nicht vollständig ist. Diese beten mit dem Imam weiter, denn ihrerseits müssen sie noch beten und seitens des Imam ist es eine gültige Rak’ah.
Wenn Der Imam Den Hinweis Nicht Versteht
Will man den Imam darauf hinweisen, dass er beispielsweise die Fatihah ausgelassen hat, und er dies trotz des Tasbih nicht bemerkt, darf man ihn direkt ansprechen und zu ihm sagen: „Die Fatihah!“ Dies leiteten die Gelehrten aus dem Ḥadith von dem ,,Mann mit den zwei langen Händen“ ab. Man darf also mit möglichst wenigen Worten auf einen Fehler hinweisen, indem man z. B. sagt: „Eine Rak’ah fehlt noch!“ ,,Du hast eine Sağdah ausgelassen“ usw.
Im Falle der Fatihah ist es allerdings besser, ihn zunächst durch den Anfang der Surah darauf hinzuweisen, statt Wörter auszusprechen, die nicht Teil des Gebetes sind. Ansonsten darf man ihn direkt ansprechen, weil man einen guten Grund hat, und weil Handlungen und Taten zugunsten des Ṣalah erlaubt sind.
Muss Der Imam Sich An Den Tasbih Der Ma’mum Halten?
Der Imam hat nach seiner Überzeugung zu handeln: Wenn ihn also jemand darauf aufmerksam macht, dass er sich z. B. noch nicht zum letzten Tašahhud hätte hinsetzen sollen, er aber überzeugt ist, dass es bereits die letzte Rak’ah war, soll er entsprechend seiner Überzeugung handeln, sei denn, mindestens zwei es vertrauenswürdige Personen weisen ihn auf seinen Fehler hin, in diesem Fall muss er nach deren Aussage handeln. Außerdem ist die eigene Aussage gleichwertig mit derjenigen eines anderen, solange beide von ihrer Version überzeugt sind. Ignoriert der Imam die Aussage der beiden Vertrauenswürdigen, ist sowohl sein Salah als auch – nach manchen Gelehrten- dasjenige der Ma’mum ungültig.
Sich Im Gebet Vom Imam Abspalten
Erhebt sich ein Imam zu einer fünften Rak’ah, und man ist sich sicher, dass es eine zusätzliche Rak’ah ist, darf man nicht mit ihm aufstehen, sondern muss sitzen bleiben und wartet darauf, dass der Imam das Gebet beendet und beendet es mit ihm. Man brauch keine Sahw-Niederwerfungen zu vollziehen, es sei denn der Imam selbst vollzieht sie.
Wenn Der Ma’mum Etwas Nachzuholen Und Der Imam Nach Dem Taslim Sahw-Niederwerfungen Zu Vollziehen Hat
Der Ma’mum soll erst die beiden Sahw- Niederwerfungen mit dem Imam vollziehen, ohne aber den Taslim mit dem Imam zu sprechen. Erst danach soll er die fehlenden Rak’ah nachholen.
Wenn Man Sich Aus Versehen In Eine Andere Position Begibt Als Der Imam
Manchmal passiert es, dass der Imam eine Ayah liest, aufgrund der er sich niederwirft, doch manche Ma’mum denken, er sei zum Ruku‘ übergegangen. Oder umgekehrt: Der Imam geht bei einer solchen Ayah tatsächlich in die Verbeugung und die Ma’mum denken, er sei in den Suğud aufgrund der Ayah gegangen. Hier sei zunächst darauf hingewiesen, dass es zum richtigen Verständnis (Fiqh) des Imam gehört, dass er nicht Ursache für Fehler seitens der Ma’mum wird, indem er unerwartete Dinge tut. Sollte der Imam sich an einer Stelle, wo ein Suğud angebracht ist, nicht niederwerfen wollen, wie z. B. am Ende der Surah al-Alaq, dann sollte er auch nicht ausgerechnet an dieser Stelle stehenbleiben und den Takbir sprechen. Vielmehr sollte er ein paar Ayāt aus einer anderen Surah weiterlesen, so dass niemand sich versehentlich niederwirft.
Wenn man sich als Ma’mum niederwirft, obwohl der Imam im Ruku ist, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Wenn man es rechtzeitig bemerkt, begibt man sich sofort in die Position des Imam. Bemerkt man seinen Fehler erst, wenn der Imam den Tasmi sagt, begibt man sich sofort in den Ruku‘ und holt den Imam ein, so bleibt das Gebet auch gültig, weil die Verspätung entschuldigt ist.
Sollte der Ma’mum jedoch den Ruku‘ auslassen und sich direkt hinstellen, muss er nach Beendigung des Salah eine Rak’ah nachholen. Beendet man das Gebet mit dem Imam, hat aber zwischenzeitlich den Ort verlassen, an dem man das Gebet verrichtete, muss man sein Salah komplett wiederholen.
In diesen Fällen vollzieht man keine Sahw-Niederwerfungen.
ZUSÄTZLICHE HANDLUNGEN, DIE NICHT ZUM SALAH GEHÖREN
Hier geht es nun um Handlungen, die von vorneherein nicht zum Gebet gehören, wie das Ansprechen einer Person oder das Geben und Nehmen von Gegenständen und andere zusätzliche Bewegungen. Zusammengefasst ist das Gebet ungültig, wenn man so viele Bewegungen macht, dass ein Beobachter nicht erkennen würde, dass man betet. Für wenige Bewegungen braucht man keine Sahw-Niederwerfungen zu vollziehen.
DEN TASLIM SPRECHEN, BEVOR DAS GEBET ZU ENDE IST
Ein Gebet, dass aus Versehen vorzeitig beendet wurde, bleibt gültig, muss aber zu Ende geführt werden. Dies ist möglich, solange man sich kurz danach erinnert.
EINEN FEHLER ERST LANGE NACH DEM TASLIM ERFAHREN
Wenn dies in einer Moschee geschieht, darf man die Rak’ah, auch wenn viel Zeit verstrichen ist, nachholen, solange man sich noch in der Moschee befindet. Man darf die versäumte Rak’ah einfach nachholen, auch wenn man seinen ursprünglichen Gebetsplatz verlassen hat, denn auch der Gesandte Allahs (Frieden und Segen auf ihm) war bereits von seinem Platz aufgestanden. Ebenfalls ist es nach manchen Gelehrten unerheblich, ob man nach dem frühzeitigen Taslim gesprochen hat oder nicht, denn der Gesandte Allahs hat sich bei den Leuten vergewissert und man ist diesem Fall wie jemand, der spricht und vergessen hat, das er am Beten ist.
Sagt man also nach dem frühzeitigen Taslim etwas, was mit dem Gebet zu tun hat, wie z. B. ,,Habe ich eine Rak’ah zu wenig verrichtet?“, bleibt das Gebet auf jeden Fall gültig. Dasselbe gilt auch für denjenigen, der dem Imam antwortet. Man darf seine versäumten Rak’ah nachholen, auch wenn man zwischenzeitlich schon ein Sunnah-Gebet verrichtet hat, wie es auch beim Tawaf möglich ist, dass man zuerst zwei Runden dreht, dann ein Fard-Salah verrichtet und dann seinen Tawaf fortsetzt.
AUSLASSUNGEN
Wir unterscheiden hierbei zwischen Wağib- und Rukn-Handlungen.
Eine Säule Bzw. Rukn-Handlung Auslassen
Wenn man einen Rukn weglässt, handelt es sich entweder um den Tahrim-Takbir oder um einen anderen Rukn. Lässt man versehentlich den Tahrim-Takbir aus, hat das Salah, gar nicht erst begonnen.
Bei anderen ausgelassenen Rukn-Handlungen kehrt man zurück, solange man noch nicht mit der darauffolgenden Rak’ah begonnen hat. Wenn man bereits mit der darauffolgenden Rak’ah begonnen hat, kann man die ausgelassene Rukn-Handlung nicht mehr nachholen, sondern die darauffolgende Rak’ah ersetzt diejenige, in der die Rukn-Handlung ausgelassen worden ist. Am Ende vollzieht man die Sahw-Niederwerfungen nach dem Salam.
Wenn man sich erst erinnert, einen Rukn ausgelassen zu haben, wenn das Gebet beendet ist, muss man zusätzlich eine ganze Rak’ah verrichten. Wer stattdessen das gesamte Gebet wiederholt, handelt der Sunnah des Gesandten Allahs (Frieden und Segen auf ihm) zuwider.
Eine Wağib-Handlung Auslassen
Wenn man im Salah versehentlich eine Wağib-Handlung ausgelassen hat, kehrt man, wenn man schon bei einem neuen Rukn angekommen ist, nicht zu der entsprechenden Stelle zurück, sondern man muss diese Auslassung vor dem Taslim durch zwei Sahw-Niederwerfungen ausgleichen, oder nach dem Taslim, wenn man sich des Fehlers erst danach bewusst wird.
Beispiel: Der Betende lässt den ersten Tašahhud eines Gebetes, das aus drei oder vier Rak’ah besteht, weg und steht versehentlich nach der zweiten Niederwerfung der zweiten Rak’ah auf. Sobald er aufgestanden ist und begonnen hat, die Fatihah zu lesen, ist es ihm verboten, sich wieder hinzusetzen, um den ausgelassenen Tašahhud nachzuholen.
Sahw-Niederwerfungen Aufgrund Ausgelassener Sunnah-Handlungen
Wenn man eine Sunnah-Handlung ausgelassen hat, muss man keine Niederwerfungen vollziehen. Tut man es dennoch, bleibt das Gebet gültig.
UNSICHERHEIT
Rukn-Handlungen
Manchmal ist man sich nicht sicher, ob man eine Rukn-Handlung bzw. eine Rak’ah bereits vollzogen hat oder nicht. Hier sind zwei Fälle voneinander zu unterscheiden
- Der erste Fall: Man ist sich z. B. nicht sicher, ob man bereits drei Rak’ah verrichtet hat oder erst zwei. In diesem Fall, wenn die Chancen 50 zu 50 stehen, baut man Gewissheit auf: Dass man zwei verrichtet hat, ist gewiss. Unsicher ist, ob man bereits eine dritte vollzog. In diesem Fall geht man davon aus, dass es zwei sind und vollzieht vor dem Salām zwei Niederwerfungen.
- Der zweite Fall von Unsicherheit ist, wenn eine der beiden Wahrscheinlichkeiten überwiegt. Hierzu der Hadith von Ibn Mas’ud , in dem der Gesandte Allahs (Frieden und Segen auf ihm) sagte:
وَإِذَا شَكّ أَحَدُكُمْ فِي صَلَاتِهِ فَلْيَتَحَرَّ الصَّوَابَ فَلْيُتِمَّ عَلَيْهِ ثُمَّ لِيُسَلِّمْ ثُمَّ يَسْجُدُ سَجْدَتَيْنِ
„Wenn man sich nicht sicher ist, versucht man, das Richtige herauszufinden und baut darauf auf. Hiernach spricht man den Taslim und wirft sich danach zweimal nieder.“
Gemäß dieser Überlieferung überlegt man bei Unsicherheit, z. B. darüber, ob man z. B. drei oder vier Rak’ah verrichtet hat, zuerst, was wahrscheinlicher ist. Kommt man zu einem Entschluss, baut man darauf auf und vollzieht die Sahw-Niederwerfungen nach dem Salām, weil man so eher davon überzeugt ist, alles richtig gemacht zu haben.
Dieses Vorgehen ist richtiger, als prinzipiell auf Gewissheit aufzubauen.
Wağib-Handlungen
Wağib-Handlungen, bei denen man sich nicht sicher ist, ob man sie ausgeführt hat oder nicht, holt man wenn möglich nach. Hat man den Moment verpasst, weil man beispielsweise, bezogen auf den eben erwähnten Fall, schon in den Suğud übergegangen ist, vollzieht man stattdessen am Ende des Gebetes die Sahw- Niederwerfungen vor dem Salam.
Hinzufügungen
Ist man sich nicht sicher, ob man nicht vielleicht doch etwas zu viel an Rukn- oder Wağib-Handlungen gemacht hat, braucht man keine Sahw-Niederwerfungen zu vollziehen.
SAHW-NIEDERWERFUNGEN HINSICHTLICH DES MA’MUM
Falls ein Betender etwas getan oder ausgelassen hat, aufgrund dessen er eigentlich Sahw-Niederwerfungen zu vollziehen hat, entfällt diese Pflicht, wenn ihm dies als Ma’mum, also hinter einem ‚Imam, geschah, denn:
عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْإِمَامُ ضَامِنٌ وَالْمُؤَذِّنُ مُؤْتَمَنّ اللهُمَّ أَرْشِد الْأَئِمَّةِ وَاغْفِرْ لِلْمُؤْذُنِينَ
Abu Hurayrah berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte: „Der Imam ist ein Garant und der Mu’addin ist ein Vertrauter. Oh Allah! Leite die Imame und vergib den Gebetsrufern!“
Der Imam „garantiert“ die Gültigkeit des Salah, wenn man hinter ihm versehentlich Wağib-Handlungen auslässt. Dasselbe gilt, wenn man als Ma’mum z. B. unabsichtlich statt „Allahu ‚akbar“ „sami’al- Ļahu liman hamidah“ gesagt hat. Diese Garantie gilt jedoch nicht für Rukn-Handlungen und auch nicht dann, wenn ein Ma’mum nach Beendigung des Gebetes durch den ‚Imam eine Rak’ah nachholen muss und darin einen Fehler begeht, aufgrund dessen man Sahw-Niederwerfungen zu vollziehen hat.
MEHR ALS EIN FEHLER, DER SAHW-NIEDERWERFUNGEN NACH SICH ZIEHEN WÜRDE
In diesem Fall genügen immer zwei Niederwerfungen. Der Gesandte Allahs uns bei Vergesslichkeit zwei Niederwerfungen an. Diese Anordnung macht keinen Unterschied, ob man nur einen oder mehrere Fehler machte.
Wenn Man Sich Sowohl Vor Als Auch Nach Dem Taslim Niederwerfen Müsste
Hat man einen Fehler gemacht, aufgrund dessen man sich vor dem Salam niederwerfen müsste, und einen, aufgrund dessen man sich danach niederwerfen müsste, genügt es, die Sahw-Niederwerfungen vor dem Salam zu machen.
Fehler Bei Den Sahw-Niederwerfungen
Macht man bei den Sahw-Niederwerfungen einen Fehler, vergisst z. B. den Tasbiḥ, braucht man deswegen nichts zu tun. Viele Gelehrte wiesen ausdrücklich auf diese Tatsache hin, durch welche vermieden wird, dass es zu einer Endlosschleife kommt. Denn was zu falschen Folgehandlungen führt, muss selbst falsch sein.
WENN EIN ANDERER IMAM WEITERBETET
Manchmal geschieht es, dass der ‚Imam das Salah nicht weiterführen kann, da er keinen Wudu‘ mehr hat. Sollte er bis dahin etwas getan haben, was Sahw-Niederwerfungen erfordert, ist auch der Imam, der für ihn einspringt, dazu aufgefordert.
Sowohl bei Auslassungen wie auch bei Hinzufügungen sind die Sahw-Niederwerfungen Wağib.
عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا شَكٌّ أَحَدُكُمْ فِي صَلَاتِهِ فَلْيُلْقِ الشَّكّ وَلْيَبْنِ عَلَى الْيَقِينِ فَإِذَا اسْتَيْقَنَ التَمَامَ سَجَدَ سَجْدَتَيْنِ فَإِنْ كَانَتْ صَلَاتُهُ تَامَّةً كَانَتْ الرَّكْعَةُ نَافِلَةً وَالسَّجْدَتَانِ وَإِنْ كَانَتْ نَاقِصَةً كَانَتْ الرُّكْعَةُ تَمَامًا لِصَلَاتِهِ وَكَانَتْ السَّجْدَتَانِ مُرْغِمَتَيْ الشَّيْطَانِ
Abu Sa’id al-Hudriyy berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn jemand von euch im Gebet Zweifel bekommt, soll er sie nicht beachten, sondern auf Gewissheit aufbauen. Wenn man nun auf Gewissheit aufbaut (und noch eine Rak’ah hinzufügt), verrichtet man (im Anschluss) zwei Niederwerfungen. Wenn das Gebet dann (eigentlich schon) vollständig war, waren die Rak’ah und die beiden Niederwerfungen freiwillig. Wenn das Gebet aber unvollständig war, so war die eine Rak’ah zur Vervollständigung und die beiden Niederwerfungen waren für den Satan eine Erniedrigung.“
Außerdem sind die Sahw-Niederwerfungen eine Barmherzigkeit Allahs. Man stelle sich vor, man müsste bei jedem Fehler das Gebet wiederholen.