Unreinheit (Nağāsah)

Nağasah an der Kleidung, am Gebetsplatz und am Körper


Allah sagt:

وَثِيَابَكَ فَطَهِّرْ 
„Und reinige deine Kleider.“ (74:4)

Dies weist darauf hin, dass die Kleidung tahir (rein) sein muss. Und wenn die Kleidung tahir sein muss, dann gilt dies für den Körper erst recht!

Der folgende Hadith ist ein Beweis dafür, dass auch der Gebetsplatz rein sein muss:

حَدَّثَنَا زُهَيْرُ بْنُ حَرْبٍ، حَدَّثَنَا عُمَرُ بْنُ يُونُسَ الْحَنَفِيُّ، حَدَّثَنَا عِكْرِمَةُ بْنُ عَمَّارٍ، حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ أَبِي طَلْحَةَ، حَدَّثَنِي أَنَسُ بْنُ مَالِكٍ، – وَهُوَ عَمُّ إِسْحَاقَ – قَالَ بَيْنَمَا نَحْنُ فِي الْمَسْجِدِ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم إِذْ جَاءَ أَعْرَابِيٌّ فَقَامَ يَبُولُ فِي الْمَسْجِدِ فَقَالَ أَصْحَابُ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم مَهْ مَهْ ‏.‏ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏“‏ لاَ تُزْرِمُوهُ دَعُوهُ ‏“‏ ‏.‏ فَتَرَكُوهُ حَتَّى بَالَ ‏.‏ ثُمَّ إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم دَعَاهُ فَقَالَ لَهُ ‏“‏ إِنَّ هَذِهِ الْمَسَاجِدَ لاَ تَصْلُحُ لِشَىْءٍ مِنْ هَذَا الْبَوْلِ وَلاَ الْقَذَرِ إِنَّمَا هِيَ لِذِكْرِ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ وَالصَّلاَةِ وَقِرَاءَةِ الْقُرْآنِ ‏“‏ ‏.‏ أَوْ كَمَا قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏.‏ قَالَ فَأَمَرَ رَجُلاً مِنَ الْقَوْمِ فَجَاءَ بِدَلْوٍ مِنْ مَاءٍ فَشَنَّهُ عَلَيْهِ ‏.‏
Als wir mit dem Gesandten Allahs (Frieden und Segen auf ihm) in der Moschee waren, kam ein Wüstenaraber, stand auf und begann in die Moschee zu urinieren. Die Gefährten des Gesandten Allahs (Frieden und Segen auf ihm) sagten: Hör auf, hör auf, aber der Gesandte Allahs Frieden und Segen auf ihm) sagte: Unterbrecht ihn nicht, lasst ihn in Ruhe. Sie ließen ihn in Ruhe, und als er mit dem Urinieren fertig war, rief ihn der Gesandte Allahs (Frieden und Segen auf ihm) zu sich und sagte zu ihm: Diese Moscheen sind nicht für Urin und Schmutz bestimmt, sondern nur für das Gedenken Allahs, das Gebet und die Rezitation des Korans, oder der Gesandte Allahs (Frieden und Segen auf ihm) sagte so etwas in der Art. Er (der Überlieferer) sagte, dass er (der Gesandte Allahs) dann einem der Leute befahl, einen Eimer Wasser zu bringen und es darüber zu gießen.


Dieser Hadith lehrt uns, dass die Leute davon ausgingen, dass der Gebetsplatz grundsätzlich rein sein muss, sonst hätten sie nicht so reagiert. Wenn man allerdings von einer Nağasah weiß und sie beseitigen könnte, jedoch betet, ohne dies zu tun, ist das Gebet nicht gültig.

Blut

Nur Blutflecken, die größer als ein Groschen sind, sind
relevant, denn alles darunter ist unerheblich. 

Schwer vermeidbare Nağasah

In manchen Fällen lässt sich Nağasah nicht vermeiden. Das Gebet eines Patienten, der beispielsweise auf ärztliche Verschreibung einen Katheter mit Urinbeutel benötigt, den er immer bei sich tragen muss, ist gültig, weil eine Regel lautet: „Verpflichtet ist man nur, wenn man die Pflicht auch umsetzen kann.“ Nağasah muss also nur beseitigt werden, wenn das möglich ist.

Indirekter Kontakt mit Nağasah, die man bei sich trägt 

Nun stellt sich die Frage, wie es ausschaut, wenn die Berührung mit Nağasah nur indirekt ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn man die Nağasah in etwas eingehüllt bei sich trägt. Beispiel: Trägt man ein Kleinkind mit voller Windel mit sich, sei es beim Gebet oder beim Tawāf, ist das Gebet bzw. der Tawaf ungültig.

Dies trifft allerdings nicht zu, wenn die Mutter beim Tawaf das Kind allein lassen müsste, weil niemand da ist, der es ihr zwischenzeitlich abnehmen könnte. Weiteres Beispiel: Eine Person blutet und fängt das Blut mit einem Taschentuch auf. Hier kommt es wie bereits erläutert auf die Menge an, ist es viel, d. h. der Fleck ist größer ein Groschen, wird das Salah ungültig.

Das Gebet bei Inkontinenz

Wenn man seinen Urin nicht zurückhalten kann, kommt es darauf an, wie lange einem dies nicht möglich ist. Kann man ihn beispielsweise nur nicht lange genug zurückhalten, dass man in der Gemeinschaft beten könnte, verrichtet man das Gebet zu Hause, denn die Taharah (Reinheit) ist wichtiger als die Gemeinschaft, weil die Taharah direkt mit dem Salah selbst verknüpft ist, die Gemeinschaft aber nicht.

Kann man den Urin gar nicht zurückhalten, reicht die Zeit also ohnehin nicht, verrichtet man den Wudu‘ und betet in der Gemeinschaft, sofern man dadurch nicht die Moschee verunreinigt und die anderen Betenden durch einen unangenehmen Geruch stört.

Indirekter Kontakt mit Nağasah, die man nicht bei sich trägt


Beispiel: Ein Kind uriniert auf den Boden und es legt jemand einen Teppich darüber, um zu beten. Dieses Gebet ist gültig, allerdings makruh (unerwünscht). Makruh deshalb, weil die Nağasah ein Grund für die Ungültigkeit des Gebetes ist, wobei die Berührung indirekt ist, und man auf der anderen Seite auf einem reinen Platz betet, da der Teppich über der Nağasah liegt. Sollte sich die Nağasah am Gebetsplatz befinden, allerdings nicht genau dort, wo man mit den Füßen, Knien, Händen oder dem Kopf den Boden berührt, ist das Salah gültig.

Beispiel: Die Nağasah befindet sich am Gebetsteppichrand. Ist man mit einer Nağasah indirekt verbunden, z. B. durch einen Strick, ist das Salah gemäß der richtigeren Ansicht gültig. Ein weiteres Beispiel: Man betet und hält dabei die Leine eines Hundes fest, weil man befürchtet, er könnte davonlaufen.

Nach Beendigung des Salah feststellen, dass man mit Nağasah gebetet hat

Nun kann es passieren, dass man eine beeinträchtigende Nağasah erst bemerkt, nachdem das Salah zu Ende ist. In diesem Fall ist das Salah gültig.

Nağasah vergessen

Nun kann es passieren, dass man eine beeinträchtigende Nağasah erst bemerkt, nachdem das Salah zu Ende ist. In diesem Fall ist das Salah gültig. Die Begründung hierfür ist der Hadith, in dem der Engel Gabriel dem Propheten (Frieden und Segen auf ihm) mitteilte, dass sich an seinen Schuhen Nağasah befand. Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen auf ihm) zog sie nämlich aus und betete weiter. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Gebet gültig ist, solange man nichts davon weiß, denn wäre das Gebet durch die Verschmutzung ungültig gewesen, hätte er es von Neuem beginnen müssen. Sobald man die Nağasah bemerkt, muss man sie allerdings, sofern möglich, entfernen, ansonsten ist das Gebet ungültig. 

Gips, der Nağasah beinhaltet

Ein Gips oder ein Verband, der Nağasah beinhaltet, macht das Gebet nicht ungültig, sofern man ihn nicht ohne Schaden zu befürchten abnehmen kann und es keinen sauberen (tahir) Ersatz gibt. Gibt es allerdings einen Ersatz, oder kann man ihn unbeschadet abnehmen, ist man dazu verpflichtet, ihn für das Gebet zu entfernen.

Toiletten

Auch an Orten, an denen man seine Notdurft verrichtet, darf man nicht beten, weil es unreine (Nagis-)Orte sind, an denen es sich nicht ziemt, Allahs zu gedenken. Das Gebet ist hier ungültig und man darf an solchen Orten auch kein Dhikr sprechen.

Bäder (Hammam)

Auch an Orten, an denen man sich entkleidet, darf man nicht beten.

عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْأَرْضُ كُلُّهَا مَسْجِدٌ إِلَّا الْمَقْبَرَةَ وَالْحَمَّام
‚Abū Sa’id al-Hudriyy berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte: „Die gesamte Erde ist ein Ort zum Beten, bis auf den Friedhof und die Bäder.“

Folglich darf man auch nicht dort beten, wo man sich im Bad umzieht.

Die allermeisten Gelehrten bezeichnen jedoch ein solches Salah, wenn man ansonsten alle Sart (Bedingungen), Wağib- (Pflicht-) und Rukn-Handlungen (Säulen-Handlungen) vollzogen hat, als gültig, auch wenn man eine Sünde begangen hat, denn das Verbot bezieht sich nicht auf das Salah selbst, sondern auf den Ort.

Kamelställe

Das gleiche gilt für die Orte, in denen sich Kamele zurückziehen. Auf Dächern über diesen Stellen oder auch über Bädern darf man nach der richtigeren Ansicht beten, weil sich die Ursache des Verbotes,wenn wir davon ausgehen, dass es sich um das Entblößen bzw. um die Satane handelt, auf den Dächern nicht wiederfindet.